Donausperrung allgemein
Die Verordnung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis, welche unter anderem für unsere ''Hausstrecke'' zwischen Zwiefaltendorf und Munderkingen greift, ist verabschiedet !! Diese besagt, daß das Kanufahren in der Zeit vom 01.03. bis einschließlich 30.06. untersagt ist. Anschließend darf wieder (unter Einhaltung gewisser Verhaltensregeln) gepaddelt werden. Gewerbliche Anbieter unterliegen anderen Regelungen. Zu Einzelheiten der vorgenannten Verordnung verweisen wir auf die Homepage des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis.
Umtragestelle in Rottenacker
Aufgrund der Umbauarbeiten an der bestehenden Wehranlage in Rottenacker wurde seitens der Stadtverwaltung beschlossen, die bisherige Umtragestelle zu verlegen. Ein Umsetzen kurz vor dem Wehr ist somit nicht mehr möglich. Der Aussatzpunkt wurde um ca. 200 Meter flußaufwärts verlegt. Für eine Weiterfahrt müssen die Boote bis kurz vor die Brücke (K7415 bzw. L257 - Braigestraße) transportiert und in den Stehenbach eingesetzt werden, der hinter dem Wehr wieder in die Donau mündet.
Die aktuelle Situation mit Aus-/Einsatzpunkt :